Marius Stucki
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Mars 2014
Jusletter, 10. März 2014
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Der Vorgänger des revidierten Art. 8 UWG über die Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen war weitgehend toter Buchstabe. Mit den am 1. Juli 2012 in Kraft getretenenen Änderungen soll nun eine wirksame AGB-Inhaltskontrolle ermöglicht werden. Dans cet article, nous présentons les réponses des praticiens et des théoriciens de l'application du nouvel art. 8 UWG mit den gewissermassen "frischen" Gedanken eines Studienabgängers komplementiert und Vorschläge zur Handhabung in der Praxis unterbreitet. (...)
